Verkehrswertgutachten in Köln und im Rhein-Erft-Kreis
Wenn Gericht, Finanzamt oder Bank den Wert Ihrer Immobilie prüfen, zählt eine lückenlose Herleitung nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Abgerechnet wird transparent nach der BVS-Honorartabelle.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie zum Bewertungsstichtag nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Es ist nachvollziehbar begründet und für formelle Nachweise gegenüber Gericht, Finanzamt oder Bank vorgesehen, etwa bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder Finanzierung. Über die Anerkennung entscheidet die jeweilige Stelle.
inkl. MwSt., zzgl. Nebenkostenpauschale · gilt für einen Immobilienwert bis 150.000 €
Verkehrswertgutachten auf einen Blick
- Honorar
- ab 3.273 € inkl. MwSt. (Immobilienwert bis 150.000 €) nach Tabelle 1 der BVS-Honorarrichtlinie 2026; Abrechnung nach Fertigstellung anhand des ermittelten Werts
- Nebenkosten
- Pauschale von 5–10 % des Honorars, im Vertrag festgelegt; Zuschläge nur nach Auftrag
- Bearbeitungszeit
- in der Regel 2–4 Wochen nach dem Ortstermin und Eingang der erforderlichen Unterlagen
- Grundlage
- § 194 BauGB und ImmoWertV, vollständige und nachvollziehbare Herleitung
- Umfang
- ca. 40–80 Seiten, schriftlich und unterschrieben
- Vorgesehen für
- formelle Nachweise gegenüber Gericht, Finanzamt (z. B. § 198 BewG, Stichtage ab 23.07.2021) oder Bank; Anforderungen der Stelle vorab klären
- Erstellt von
- einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen unseres Büros
- Zertifikat
- Personenzertifikat mit DAkkS-Akkreditierungssymbol liegt jedem Gutachten bei
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten beantwortet eine Frage: Welchen Preis würde Ihre Immobilie an einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen? Das Gesetz nennt diesen Preis Verkehrswert oder Marktwert (§ 194 BauGB).
Welches Verfahren passt, richtet sich nach der Art des Objekts und den Gepflogenheiten am Markt; die Wahl ist im Gutachten zu begründen (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV). In der Praxis wird für Eigentumswohnungen häufig das Vergleichswertverfahren herangezogen, für vermietete Mehrfamilienhäuser das Ertragswertverfahren und für selbst genutzte Einfamilienhäuser oft das Sachwertverfahren. Anders als bei einer Online-Bewertung oder einem Kurzgutachten begründen wir jeden Wertansatz vollständig.
Sinnvoll oder erforderlich bei
- Erbschaft, Erbauseinandersetzung und Pflichtteil
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 198 BewG)
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- gerichtlichen Verfahren und Zwangsversteigerung
- Finanzierung sowie Kauf oder Verkauf hochwertiger Immobilien
- Nießbrauch, Wohnrecht und Erbbaurecht
- Auseinandersetzungen unter Miteigentümern
Erbschaft- und Schenkungsteuer: niedrigeren Wert per Gutachten nachweisen
Für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ermittelt das Finanzamt einen Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz. Das geschieht typisiert und in der Regel ohne Besichtigung. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, können Sie ihn nachweisen (§ 198 Abs. 1 BewG).
Das Gesetz nennt als Nachweis unter anderem Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses und von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind (§ 198 Abs. 2 BewG, für Bewertungsstichtage ab dem 23.07.2021). Ob das Finanzamt den Nachweis im Einzelfall anerkennt, prüft es selbst; eine Anerkennung kann niemand zusagen.
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Steuer entsteht (§§ 9, 11 ErbStG): bei einer Erbschaft in der Regel der Todestag, bei einer Schenkung der Tag, an dem sie ausgeführt wurde.
Frist beachten: Gegen den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert kann in der Regel nur innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden (§ 355 AO). Nennen Sie uns die Frist bei der Anfrage.
Wurde die Immobilie innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft, kann auch der Kaufpreis als Nachweis dienen (§ 198 Abs. 3 BewG).
Ob sich der Nachweis steuerlich lohnt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung. Eine steuerliche Beratung ist nicht Bestandteil des Gutachtens.
Scheidung: Ein neutral hergeleiteter Verkehrswert schafft eine gemeinsame Grundlage für Zugewinnausgleich, Übernahme oder Verkauf. Er ersetzt keine familienrechtliche Beratung.
Örtliche Besonderheiten in Köln und im Rhein-Erft-Kreis
Diese Punkte begegnen uns bei Bewertungen in der Region regelmäßig. Eine typisierte Bewertung ohne Besichtigung kann sie nicht vollständig erfassen.
Hochwasser am Rhein
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist das Bauen nur eingeschränkt zulässig (§ 78 WHG). Auch Versicherbarkeit und Nachfrage können betroffen sein.
Bergbau und Grundwasser
Für den Braunkohletagebau wird im Rheinischen Revier seit Jahrzehnten großräumig Grundwasser abgesenkt. Das kann zu Geländesenkungen führen; beim späteren Wiederanstieg besteht in manchen Bereichen die Gefahr von Vernässung.
Erbbaurechte
Für den Wert zählen unter anderem Restlaufzeit, Erbbauzins und seine Anpassung sowie die Regeln für Heimfall und Entschädigung.
Nachkriegsbauten und Denkmal
Bei Häusern aus den 1950er- bis 1970er-Jahren sehen wir regelmäßig Sanierungsstau. Für Baudenkmale sieht das Einkommensteuerrecht besondere Abschreibungs- und Abzugsregeln vor (§§ 7i, 10f EStG); ob sie greifen, klärt Ihre Steuerberatung.
Fehlende Genehmigungen
Ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein Anbau ohne Baugenehmigung ist ein Risiko: Die Bauaufsicht kann die Nutzung untersagen oder die Beseitigung anordnen (§ 82 BauO NRW).
Quellen zu den allgemeinen Angaben: Hochwasserkarten NRW · Erftverband: Sümpfungswasser · LANUK NRW: Bodenbewegungen im Rheinischen Revier · §§ 78 WHG, 82 BauO NRW, 7i und 10f EStG · Stand 01.10.2026
In vier Schritten zu Ihrem Gutachten
Erstgespräch
Kostenlos. Sie schildern Anlass, Immobilie und Stichtag. Wir klären, ob ein Kurz- oder ein Verkehrswertgutachten nötig ist.
Vertrag
Sachverständigenvertrag mit Leistungsumfang, Honorartabelle (BVS 2026), vereinbarten Zuschlägen und Nebenkostenpauschale.
Ortstermin
Besichtigung der Immobilie und Prüfung der Unterlagen.
Gutachten
In der Regel 2–4 Wochen nach Ortstermin und Eingang der Unterlagen. Abgerechnet wird nach Fertigstellung.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten kostet bei uns ab 3.273 € inkl. MwSt. für Immobilien mit einem Wert bis 150.000 €, zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 5–10 % des Honorars.
Grundlage ist Tabelle 1 der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026. Maßgeblich ist der Wert, den das Gutachten ermittelt, und zwar vor Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale. Deshalb rechnen wir erst nach Fertigstellung ab. Honorartabelle, Nebenkostenpauschale und eventuelle Zuschläge stehen vorher in Ihrem Sachverständigenvertrag.
Mögliche Zuschläge nach BVS-Richtlinie
Nur wenn Ihr Auftrag sie erfordert oder Sie sie wünschen; vor Beginn im Vertrag festgehalten.
- Rechte und Belastungen (z. B. Erbbaurecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Baulasten, Denkmalschutz): +20–50 % je Recht
- zurückliegende oder mehrere Stichtage: +20–30 % je Stichtag (ab dem 11. Jahr mindestens +30 %)
- Beschaffung von Unterlagen, Skizzen, Wohnflächenermittlung: +10–30 %
- besonders dringliche Erstellung (Eilauftrag): +10–50 %
- mehrere Auftraggeber, z. B. Erbengemeinschaft: pauschal 238 € inkl. MwSt.
- Aktualisierung eines eigenen Gutachtens (bis 3 Jahre alt): 60–90 % des Tabellenhonorars
| Immobilienwert* | Honorar inkl. 19 % MwSt. |
|---|---|
| bis 150.000 € | 3.273 € |
| 200.000 € | 3.570 € |
| 300.000 € | 3.844 € |
| 400.000 € | 4.082 € |
| 500.000 € | 4.284 € |
| 600.000 € | 4.510 € |
| 700.000 € | 4.665 € |
| 800.000 € | 4.831 € |
| 1.000.000 € | 5.188 € |
| über 1 Mio. € | vollständige Tabelle |
* Wert vor Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale. Zwischenwerte werden linear berechnet, z. B. 250.000 € → 3.707 € inkl. MwSt. Hinzu kommt die Nebenkostenpauschale von 5–10 % des Honorars (Anfahrt, Behördenauskünfte, Ausfertigungen), festgelegt im Vertrag.
Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Wann ist ein Verkehrswertgutachten Pflicht?
Was kostet ein Verkehrswertgutachten – gibt es einen Festpreis?
Wie lange dauert die Erstellung?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ist ein Verkehrswertgutachten gerichtsfest und wird es vom Finanzamt anerkannt?
Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Kann das Gutachten rückwirkend erstellt werden?
Können beide Parteien ein gemeinsames Gutachten beauftragen?
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten und Restnutzungsdauergutachten?
Welches Gutachten passt zu Ihrem Fall?
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