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Sachverständigen- und Ingenieurbüro MotylImmobilienbewertung · Frechen, Köln und Rhein-Erft-Kreis
Wertindikation · Marktwertanalyse

Kurzgutachten Köln & Rhein-Erft-Kreis: Immobilienbewertung vor Ort

Sie wollen verkaufen, kaufen oder in der Familie über den Wert einer Immobilie sprechen? Dafür kann ein Kurzgutachten genügen. Den Festpreis kennen Sie vor dem Auftrag.

Ein Kurzgutachten ermittelt den marktgerechten Wert einer Immobilie kompakt auf ca. 20–50 Seiten. Grundlage sind ein Ortstermin und anerkannte Bewertungsverfahren; nur die Herleitung ist kürzer als im Verkehrswertgutachten. In der Regel ist es nicht für formelle Nachweise bei Gericht, Finanzamt oder Bank gedacht.

1.625,54 €

Festpreis inkl. MwSt. und Ortstermin-Pauschale · gilt für einen Immobilienwert bis 450.000 €

Kurzgutachten auf einen Blick

Festpreis
1.625,54 € inkl. MwSt. und Ortstermin-Pauschale (Wert bis 450.000 €) · über 450.000 € bis 1.000.000 €: 1.875,44 € · darüber nach Vereinbarung
Gebiet
Köln und Rhein-Erft-Kreis; außerhalb kommt die Anfahrt nach Entfernung hinzu
Bearbeitungszeit
in der Regel 5–10 Werktage nach dem Ortstermin und Eingang der erforderlichen Unterlagen
Umfang
ca. 20–50 Seiten als PDF
Geeignet für
Verkauf, Kauf, Vermögensübersicht, Einigung in der Familie
Formelle Nachweise
in der Regel nicht für Gericht, Finanzamt oder Bank
Erstellt von
einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen unseres Büros

Ein Kurzgutachten kann eine Grundlage sein für

  • Verkaufsvorbereitung und realistischen Angebotspreis
  • Kaufentscheidung und Preisverhandlung
  • Vermögensübersicht und private Planung
  • einvernehmliche Aufteilung unter Erben oder in der Familie
  • erste Orientierung bei einer geplanten Schenkung (steuerliche Nachweise: Anforderungen des Finanzamts vorab klären)

Ein ausführlicheres Gutachten kann nötig sein, wenn …

  • ein Gericht oder das Finanzamt (z. B. § 198 BewG) einen formellen Nachweis verlangt → Verkehrswertgutachten
  • eine Bank eine bestimmte Form der Wertermittlung verlangt → Beleihungswertgutachten
  • Erbbaurecht, Nießbrauch oder Wohnrecht den Wert prägen
  • es um Hotels, Pflegeheime oder andere Spezialimmobilien geht

Ob ein Kurzgutachten genügt, hängt vom Zweck ab und davon, was die jeweilige Stelle verlangt. Klären Sie das im Zweifel vor der Beauftragung.

Leistungsumfang

Was ein Kurzgutachten enthält

  • Objekt und Lage: Makro- und Mikrolage, Grundstück, Baujahr, Bauart, Wohn- und Nutzfläche, Ausstattung
  • Zustand: Ortstermin, energetischer Zustand und Modernisierungsbedarf, sichtbare Schäden nach Inaugenscheinnahme
  • Wertermittlung: anerkanntes Bewertungsverfahren, aktuelle Vergleichswerte und Bodenrichtwerte (BORIS.NRW), marktgerechter Wert, komprimiert hergeleitet
  • Ergebnis: Kurzgutachten als PDF, ca. 20–50 Seiten

Nicht enthalten: vertiefte bautechnische Untersuchungen, Bauteilöffnungen, Labor- oder Schadstoffanalysen (z. B. Altlasten, Asbest), Rechts- oder Steuerberatung.

Kosten

Was kostet ein Kurzgutachten in Köln?

Ein Kurzgutachten kostet bei uns 1.625,54 € inkl. MwSt. für Immobilien in Köln und im Rhein-Erft-Kreis mit einem Wert bis 450.000 €. Darin enthalten sind das Honorar von 1.392,30 € und die Ortstermin-Pauschale von 233,24 €.

ImmobilienwertHonorarOrtsterminFestpreis
bis 450.000 €1.392,30 €233,24 €1.625,54 €
über 450.000 bis 1.000.000 €1.642,20 €233,24 €1.875,44 €
über 1 Mio. €nach Vereinbarung

Festpreis = Honorar + Ortstermin-Pauschale von 233,24 €. Alle Beträge inkl. 19 % MwSt., gültig für Köln und den Rhein-Erft-Kreis. Außerhalb kommt die Anfahrt nach Entfernung hinzu; der Betrag steht vorab im schriftlichen Festpreisangebot.

Region

Kurzgutachten in Köln und im Rhein-Erft-Kreis

Wir bewerten Immobilien in ganz Köln und im Rhein-Erft-Kreis, von Frechen und Hürth bis Pulheim, Kerpen, Bergheim und Erftstadt. Unser Büro sitzt in Frechen.

Hochwasser am Rhein

Liegt ein Grundstück in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet, kann das Versicherbarkeit und Nachfrage beeinflussen. Vorab selbst nachsehen können Sie im Portal Hochwasserkarten.NRW.

Bergbau im Rhein-Erft-Kreis

Für den Braunkohletagebau wird im Rheinischen Revier seit Jahrzehnten Grundwasser abgesenkt. Geländesenkungen und, nach dem Wiederanstieg des Grundwassers, feuchte Keller können die Folge sein.

Umbau ohne Genehmigung

Ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein Anbau ohne Baugenehmigung kann beim Verkauf oder bei der Finanzierung zum Problem werden, wenn Käufer oder Bank nach Genehmigung und Plänen fragen.

Quellen zu den allgemeinen Angaben: Hochwasserkarten NRW · Erftverband: Sümpfungswasser · LANUK NRW: Bodenbewegungen im Rheinischen Revier · Stand 01.10.2026

Ablauf

So entsteht Ihr Kurzgutachten

Erstgespräch

Kostenlos. Sie schildern Anlass und Objekt; wir prüfen, ob ein Kurzgutachten passt.

Festpreisangebot

Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Ortstermin

Besichtigung der Immobilie; Sie stellen die vorhandenen Unterlagen bereit.

Kurzgutachten

Als PDF, in der Regel 5–10 Werktage nach Ortstermin und Eingang der Unterlagen.

Hilfreiche Unterlagen

  • Exposé und Grundrisse
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung (soweit vorhanden)
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Energieausweis
  • bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Nachweise über Modernisierungen (z. B. Dach, Fenster, Heizung)
FAQ

Häufige Fragen zum Kurzgutachten

Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Immobilienbewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen. Grundlage sind ein Ortstermin und ein anerkanntes Bewertungsverfahren nach ImmoWertV. Auf ca. 20–50 Seiten stehen die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und das Ergebnis; Sie erhalten es als PDF.
Was kostet ein Kurzgutachten in Köln?
Für Immobilien in Köln und im Rhein-Erft-Kreis mit einem Wert bis 450.000 € kostet es 1.625,54 € inkl. MwSt. und Ortstermin-Pauschale (Honorar 1.392,30 € plus Pauschale 233,24 €). Für Immobilien über 450.000 € bis 1.000.000 € beträgt der Gesamtpreis 1.875,44 €. Für höhere Werte und Objekte außerhalb dieses Gebiets erhalten Sie vorab ein schriftliches Festpreisangebot.
Welche Gebühren sind für ein Kurzgutachten üblich?
Die Gebühren hängen vor allem vom Immobilienwert, vom Leistungsumfang und von der Anfahrt ab. Angebote sind deshalb nur vergleichbar, wenn diese Punkte gleich geregelt sind. Bei uns besteht der Festpreis aus dem Honorar nach Immobilienwert und der Ortstermin-Pauschale. Außerhalb von Köln und dem Rhein-Erft-Kreis wird die Anfahrt nach Entfernung berechnet und vorab im Festpreisangebot ausgewiesen.
Wie schnell erhalte ich mein Kurzgutachten?
In der Regel 5–10 Werktage nach dem Ortstermin und Eingang der erforderlichen Unterlagen. Sie erhalten es als PDF.
Reicht ein Kurzgutachten bei einer Erbschaft?
Für eine einvernehmliche Aufteilung unter Erben oder eine private Vermögensübersicht kann es eine gute Entscheidungsgrundlage sein. Verlangt das Finanzamt einen formellen Nachweis, etwa für einen niedrigeren Wert nach § 198 BewG, oder streiten die Erben, ist in der Regel ein Verkehrswertgutachten nötig. Klären Sie die Anforderungen vorab mit der jeweiligen Stelle.
Wird ein Kurzgutachten von Gerichten, Finanzämtern oder Banken anerkannt?
Ein Kurzgutachten ist in der Regel nicht für formelle Nachweise bei Gericht, Finanzamt oder Bank gedacht. Die Anforderungen können je nach Anlass und Stelle abweichen. Klären Sie diese bitte vor der Beauftragung direkt mit der zuständigen Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten, Marktwertanalyse und Online-Bewertung?
Bei uns bezeichnen Kurzgutachten, Wertindikation und Marktwertanalyse dieselbe kompakte Bewertung mit Ortstermin. Andere Anbieter verwenden die Begriffe teils anders. Entscheidend sind der tatsächliche Leistungsumfang, die Besichtigung und die nachvollziehbare Darstellung der Wertermittlung. Eine Online-Bewertung erfolgt üblicherweise ohne Besichtigung der Immobilie.
Für welche Regionen erstellen Sie Kurzgutachten?
Der Festpreis gilt für Immobilien in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, etwa in Frechen, Hürth, Pulheim, Kerpen, Bergheim und Erftstadt. Außerhalb dieses Gebiets wird die Anfahrt nach Entfernung berechnet und vorab im schriftlichen Festpreisangebot ausgewiesen.
Kostenloses Erstgespräch

Reicht ein Kurzgutachten für Ihren Fall?

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