Verkehrswertgutachten vs. Kurzgutachten: Welches Gutachten brauchen Sie wirklich für Ihre Immobilie?

Alexander Motyl
Von Alexander Motyl

11.08.2025

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Nahaufnahme eines Schreibtisches mit Plänen eines Hauses und Materialien zur Berechnung verschiedener Werte

I. Einleitung: Die entscheidende Frage der Immobilienbewertung – Wertschätzung ist nicht gleich Wertgutachten


Für Eigentümer, Käufer und Verkäufer von Immobilien stellt sich früher oder später eine zentrale Frage: Was ist meine Immobilie wirklich wert? Der Markt ist gefüllt mit einer verwirrenden Vielfalt an Bewertungsoptionen – von kostenlosen Online-Rechnern über die Einschätzung von Maklern bis hin zu umfangreichen, kostenintensiven Expertisen. Diese Fülle an Möglichkeiten führt oft zu Unsicherheit. Die Wahl des falschen Bewertungsinstruments ist jedoch mehr als nur ein Ärgernis; sie kann zu erheblichen finanziellen Verlusten, unerwarteten rechtlichen Komplikationen und monatelangen Verzögerungen führen.

Die entscheidende Erkenntnis lautet: Es gibt nicht das eine, für alle Zwecke passende Gutachten. Der beabsichtigte Verwendungszweck ist der einzig maßgebliche Faktor, der darüber entscheidet, ob ein umfassendes, rechtssicheres Verkehrswertgutachten oder eine kompakte, orientierende Wertermittlung in Form eines Kurzgutachtens die richtige Wahl ist. Dieser Beitrag dient als Ihr umfassender Leitfaden, um diese kritische Entscheidung fundiert und sicher zu treffen. Wir werden die beiden Gutachtenformen definieren, ihre spezifischen Anwendungsfälle beleuchten, sie direkt miteinander vergleichen, die Kostenstrukturen analysieren und Ihnen ein klares Raster an die Hand geben, mit dem Sie die für Ihre Situation optimale Lösung finden.


II. Das Verkehrswertgutachten: Die rechtssichere und vollumfängliche Analyse nach § 194 BauGB



A. Definition und rechtliche Grundlage: Der objektive Marktwert


Das Verkehrswertgutachten ist der Goldstandard der Immobilienbewertung in Deutschland. Seine Definition und Methodik sind streng reguliert, um maximale Objektivität und rechtliche Belastbarkeit zu gewährleisten. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Dieser definiert den Verkehrswert (oder Marktwert) als den Preis, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks […] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.

Diese Definition macht einen entscheidenden Unterschied deutlich: den zwischen dem objektiven „Wert“ und dem subjektiven „Preis“. Während der letztendlich gezahlte Kaufpreis von individuellen Verhandlungssituationen, emotionalen Faktoren oder besonderen Umständen der Vertragsparteien beeinflusst sein kann, zielt das Verkehrswertgutachten darauf ab, einen objektiven Wert zu ermitteln, der sich aus dem Marktgeschehen selbst ableitet.Es beantwortet die Frage: Was würde ein typischer, rational handelnder Käufer auf einem freien Markt für diese Immobilie zahlen? Aufgrund dieser strengen, objektiven und nachvollziehbaren Herangehensweise ist das Verkehrswertgutachten die einzige Form der Immobilienbewertung, die von deutschen Gerichten, Finanzämtern und allen anderen Behörden uneingeschränkt anerkannt wird.


B. Umfang und Inhalt: Ein tiefgehender Blick in die Immobilie


Die hohe Anerkennung des Verkehrswertgutachtens rührt von seinem außergewöhnlichen Detaillierungsgrad und seiner methodischen Tiefe her. Ein solches Gutachten ist ein umfassendes Dokument, das in der Regel 30 bis 80 Seiten oder mehr umfasst und die Immobilie aus allen erdenklichen Perspektiven beleuchtet.Ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil ist die gründliche Ortsbesichtigung, bei der der Sachverständige alle Gebäudeteile – vom Keller bis zum Dachboden – sowie das gesamte Grundstück inspiziert, den Zustand dokumentiert und eine detaillierte Fotodokumentation anfertigt.

Die typische Struktur eines Verkehrswertgutachtens umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Allgemeine Angaben: Hier werden der Auftraggeber, der genaue Zweck des Gutachtens (z.B. Vermögensaufteilung bei Scheidung) und der Wertermittlungsstichtag festgehalten. Letzterer ist entscheidend, da der Immobilienwert eine Momentaufnahme darstellt.
  • Grundstücks- und Objektbeschreibung: Dieser Abschnitt ist das Herzstück der Analyse und enthält:
    • Grundbuch- und Katasterdaten: Auszüge aus dem Grundbuch (Abteilung I, II und ggf. III) zur Klärung der Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen (z.B. Wegerechte, Wohnrechte) sowie exakte Katasterdaten zur Grundstücksgröße und -lage.
    • Lageanalyse: Eine detaillierte Untersuchung der Makrolage (Stadt, Region, wirtschaftliche Entwicklung) und der Mikrolage (direkte Nachbarschaft, Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Lärmbelastung).
    • Rechtliche Gegebenheiten: Prüfung des Baurechts (Bebauungsplan), eventueller Baulasten, Denkmalschutzauflagen und des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands.
    • Gebäudebeschreibung: Eine minutiöse Beschreibung der Bausubstanz, des Baujahrs, der durchgeführten Modernisierungen, der Ausstattung (Heizung, Sanitär, Fenster), des energetischen Zustands und eventueller Bauschäden oder eines Instandhaltungsstaus.
  • Methodische Herleitung: Eine transparente und für Dritte nachvollziehbare Darstellung der angewandten Bewertungsverfahren und der Ableitung des endgültigen Verkehrswertes.


C. Die normierten Bewertungsverfahren der ImmoWertV


Zur Ermittlung des Verkehrswertes schreibt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) drei gleichrangige, normierte Verfahren vor. Der Sachverständige wählt das oder die für die jeweilige Immobilienart am besten geeignete(n) Verfahren aus und begründet seine Wahl im Gutachten.Oft werden auch zwei Verfahren kombiniert, um das Ergebnis zu plausibilisieren.

  • Vergleichswertverfahren: Dieses Verfahren wird vorrangig für selbstgenutzte Standardimmobilien wie Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen angewendet. Es basiert auf der Analyse von tatsächlich realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte in der näheren Umgebung. Der Gutachter greift hierfür auf die Kaufpreissammlungen der lokalen Gutachterausschüsse zurück und passt die Vergleichspreise anhand der spezifischen Merkmale des Bewertungsobjekts (z.B. leichte Abweichungen in Größe, Ausstattung oder Zustand) an.
  • Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren ist das Mittel der Wahl für Renditeobjekte, also vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Im Mittelpunkt steht hier nicht der Substanzwert, sondern die zukünftig erzielbaren Erträge. Der Wert wird aus dem Bodenwert und dem kapitalisierten Reinertrag (Jahresmiete abzüglich nicht umlagefähiger Bewirtschaftungskosten) ermittelt. Faktoren wie die Restnutzungsdauer des Gebäudes und das Miet- und Leerstandsrisiko (ausgedrückt im Liegenschaftszinssatz) spielen eine entscheidende Rolle.
  • Sachwertverfahren: Das Sachwertverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn weder ausreichend Vergleichsobjekte noch nachhaltige Erträge vorhanden sind. Dies ist oft bei einzigartigen Villen, eigengenutzten Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen) der Fall. Hier wird der Wert aus den fiktiven Herstellungskosten des Gebäudes (Normalherstellungskosten abzüglich Alterswertminderung) zuzüglich des Bodenwertes ermittelt. Das Ergebnis wird anschließend mittels eines Sachwertfaktors an die aktuelle Marktlage angepasst.


D. Unverzichtbare Anwendungsfälle: Wann Sie keine andere Wahl haben


Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist nicht nur eine Frage der Gründlichkeit, sondern in vielen Situationen eine rechtliche Notwendigkeit. In den folgenden Fällen ist ein solches Gutachten zwingend erforderlich oder zumindest dringend anzuraten:

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen: In allen zivilrechtlichen Verfahren, in denen der Wert einer Immobilie eine Rolle spielt, ist ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten das einzige anerkannte Beweismittel. Dies betrifft insbesondere:
    • Ehescheidung: Zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs.
    • Erbstreitigkeiten: Zur Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen oder zur Aufteilung einer Erbengemeinschaft.
    • Vormundschafts- und Betreuungsangelegenheiten: Wenn Immobilienvermögen von Mündeln oder betreuten Personen veräußert werden soll.
  • Behördliche und steuerliche Zwecke: Das Finanzamt ermittelt die Erbschafts- und Schenkungssteuer oft auf Basis pauschaler, standardisierter Werte, die den tatsächlichen Marktwert, insbesondere bei sanierungsbedürftigen Objekten, deutlich übersteigen können. Mit einem Verkehrswertgutachten kann der „niedrigere gemeine Wert“ nachgewiesen und so die Steuerlast oft erheblich reduziert werden.
  • Offizielle Verfahren: Bei Zwangsversteigerungen, Enteignungsverfahren oder zur Bilanzierung von Immobilien im Betriebsvermögen nach HGB oder IFRS ist ein Verkehrswertgutachten ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
  • Finanzierungen: Zwar erstellen Banken für die Kreditvergabe in der Regel eigene, interne Beleihungswertgutachten, doch bei komplexen Objekten oder sehr hohen Finanzierungssummen kann auch hier ein externes Verkehrswertgutachten zur Risikobewertung gefordert werden.

Der hohe Preis eines Verkehrswertgutachtens ist keine willkürliche Gebühr für eine große Seitenzahl. Er ist die direkte Konsequenz aus der immensen Verantwortung und dem rechtlichen Risiko, das der zertifizierte Sachverständige übernimmt. Da das Gutachten vor Gericht Bestand haben muss („gerichtsfest“), ist ein Prozess von äußerster Sorgfalt unumgänglich.Dieser Prozess umfasst die aufwendige Beschaffung und Prüfung offizieller Dokumente vom Grundbuchamt und Bauamt, eine akribische Analyse nach den strengen Vorgaben der ImmoWertV und eine lückenlose Dokumentation, bei der jede Annahme begründet werden muss.Dieser hohe Grad an Sorgfalt ist zeitintensiv – die Erstellung dauert typischerweise drei bis sechs Wochen– und erfordert die Expertise eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen. Der Gutachter haftet persönlich für die Richtigkeit seiner Bewertung. Ein fehlerhaftes Gutachten kann zu massiven finanziellen Schäden und dem Verlust seiner Zulassung führen. Der höhere Preis, der meist bei 2.500 € beginnt und bis zu 1,5% des Immobilienwertes betragen kann, spiegelt somit direkt diese Kausalkette wider: Gesetzliche Anforderung führt zu erhöhter Haftung, diese erfordert minutiöse Sorgfalt, was wiederum einen hohen Zeit- und Kompetenzaufwand bedeutet und somit die Kosten rechtfertigt. Es ist eine Investition in unanfechtbare Rechtssicherheit.


III. Das Kurzgutachten (Wertindikation): Die schnelle und kostengünstige Orientierung



A. Definition und Zweck: Eine fundierte Ersteinschätzung


Im Gegensatz zum vollumfänglichen Verkehrswertgutachten stellt das Kurzgutachten, oft auch als Wertindikation oder Werteinschätzung bezeichnet, eine komprimierte, aber dennoch fachlich fundierte Bewertung des Marktwertes einer Immobilie dar.Sein primärer Zweck ist es, eine verlässliche und plausible Orientierung für private, außergerichtliche Anlässe zu bieten. Es dient als solide Grundlage für Preisverhandlungen und interne Entscheidungen, ohne den tiefen Detaillierungsgrad und die rechtliche Verbindlichkeit eines Vollgutachtens zu beanspruchen.


B. Inhalt und Abgrenzung: Was drin ist – und was entscheidend fehlt


Auch ein Kurzgutachten wird von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt und basiert auf einer Ortsbesichtigung sowie der Anwendung der normierten Bewertungsverfahren in einer gestrafften Form.Es ist also weit mehr als eine automatisierte Online-Schätzung. Der Umfang beträgt typischerweise 10 bis 20 Seiten.

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in dem, was bewusst weggelassen wird, um Zeit und Kosten zu sparen. Ein Kurzgutachten verzichtet auf:

  • Tiefgehende rechtliche Prüfungen: Es erfolgt keine detaillierte Einsichtnahme in öffentliche Register wie das Baulastenverzeichnis oder die Bauakten.
  • Ausführliche Beschreibungen: Die Beschreibungen der Lage, des Gebäudes und der Ausstattung sind auf das Wesentliche reduziert.
  • Umfassende Begründungen: Die Herleitung des Wertes wird plausibel dargestellt, aber nicht so detailliert und unanfechtbar begründet wie in einem Vollgutachten.
  • Anlagen: Der Anhang mit Kopien von Plänen, Auszügen und anderen Dokumenten ist stark reduziert oder entfällt ganz.


C. Die Grenzen der Anwendbarkeit: Rechtlich nicht bindend


Dies ist die wichtigste Eigenschaft und zugleich die größte Einschränkung des Kurzgutachtens: Es besitzt keinerlei rechtliche Gültigkeit vor Gerichten, dem Finanzamt oder anderen Behörden.Der Versuch, ein Kurzgutachten in einem offiziellen Verfahren zu verwenden, wird unweigerlich scheitern. Deutsche Oberlandesgerichte, wie das OLG Frankfurt und das OLG Köln, haben in Urteilen klargestellt, dass Kurzgutachten aufgrund ihrer methodischen Unvollständigkeit und der fehlenden Informationstiefe für gerichtliche Zwecke ungeeignet sind.Sie dienen ausschließlich der außergerichtlichen Orientierung.


D. Sinnvolle Anwendungsfälle: Wo das Kurzgutachten glänzt


Trotz seiner rechtlichen Einschränkungen ist das Kurzgutachten in vielen privaten Situationen das ideale und kosteneffizienteste Instrument. Es ist die perfekte Wahl für:

  • Kauf- oder Verkaufsabsicht: Um als Verkäufer einen realistischen Angebotspreis festzulegen oder als Käufer die Angemessenheit des geforderten Preises zu überprüfen. Es schafft eine fundierte Basis für die Preisverhandlungen.
  • Außergerichtliche Einigungen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung oder Erbschaft, bei der sich alle Parteien darauf einigen, den im Kurzgutachten ermittelten Wert als Grundlage für die Vermögensaufteilung zu akzeptieren. Es hilft, Konflikte zu vermeiden, solange kein Rechtsstreit droht.
  • Vermögensübersicht: Für die persönliche Finanzplanung, zur Vorlage bei einer Bank für eine kleinere Finanzierung (sofern von der Bank akzeptiert) oder um einfach einen aktuellen, verlässlichen Überblick über den Wert des eigenen Immobilienvermögens zu erhalten.

Ein Kurzgutachten ist weit mehr als nur eine "billige Bewertung". Es ist ein wirkungsvolles strategisches Instrument zur Verhandlungsführung und Konfliktvermeidung bei privaten Transaktionen. Immobilienverhandlungen, insbesondere zwischen Privatpersonen, sind oft von Emotionen und unbegründeten Preisvorstellungen geprägt.Eine kostenlose Online-Schätzung hat keine Überzeugungskraft, und die Meinung des Verkäufers ist naturgemäß subjektiv. Das Kurzgutachten hingegen führt eine neutrale, von einem Experten gestützte und auf einer realen Besichtigung basierende Zahl in die Diskussion ein.Dadurch verlagert sich das Gespräch von subjektiven Wünschen auf eine objektivere, datengestützte Ebene – eine "fundierte Verhandlungsbasis".Der Preis wird entpersonalisiert und erhält einen glaubwürdigen Ankerpunkt. Die Kosten von etwa 500 € sind somit nicht nur eine Gebühr für eine Zahl, sondern eine Investition in ein strategisches Mittel, das unangemessene Angebote abwehren, einen geforderten Preis rechtfertigen und eine reibungslosere, weniger konfliktreiche Transaktion ermöglichen kann. Es ist ein Werkzeug zur Deeskalation und Konsensfindung, während das Verkehrswertgutachten ein Werkzeug zur Streitbeilegung und rechtlichen Klärung ist.


IV. Der direkte Vergleich: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick


Zur besseren Übersicht und als schnelle Entscheidungshilfe fasst die folgende Tabelle die zentralen Unterschiede zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten zusammen.

Merkmal

Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)

Kurzgutachten (Wertindikation)

Primärer Zweck

Offizielle, rechtliche und steuerliche Anlässe

Private Orientierung, außergerichtliche Einigungen, Verhandlungsbasis

Rechtliche Verbindlichkeit

Gerichtsfest, von allen Behörden anerkannt

Nicht rechtlich bindend, keine Anerkennung durch Gerichte/Finanzamt

Umfang

Sehr detailliert und tiefgehend (ca. 30-80+ Seiten)

Kompakt und auf das Wesentliche konzentriert (ca. 10-20 Seiten)

Inhalt

Umfassende Analyse aller wertrelevanten Faktoren inkl. rechtlicher Prüfung

Plausible Wertermittlung auf Basis wesentlicher Objektdaten

Bearbeitungsdauer

Ca. 3-6 Wochen

Ca. 1-2 Wochen

Typische Kosten

0,5% - 1,5% des Verkehrswertes (meist ab ca. 2.500 €)

Pauschalhonorar (meist ab ca. 500 €)

Haftung des Gutachters

Hoch

Gering / Eingeschränkt


V. Kosten im Detail: Eine Investition in Sicherheit vs. eine schnelle Einschätzung


Die Kosten für ein Immobiliengutachten sind eine direkte Funktion seines Umfangs, seiner rechtlichen Verbindlichkeit und des damit verbundenen Haftungsrisikos für den Sachverständigen.

  • Kosten eines Verkehrswertgutachtens: Die Honorare sind seit 2009 frei verhandelbar, orientieren sich aber oft an einem prozentualen Anteil des ermittelten Verkehrswertes, üblicherweise zwischen 0,5% und 1,5%.Bei einem Immobilienwert von 500.000 € können die Kosten also zwischen 2.500 € und 7.500 € liegen. Diese prozentuale Staffelung ist sinnvoll, da höherwertige Immobilien oft komplexer sind (z.B. durch besondere Rechte, aufwendigere Architektur) und vor allem ein deutlich höheres Haftungsrisiko für den Gutachter bedeuten. Die Kosten sind eine Investition in absolute rechtliche und finanzielle Sicherheit.
  • Kosten eines Kurzgutachtens: Hier sind Pauschalhonorare die Regel, die in der Regel bei etwa 500 € beginnen und je nach Objektgröße und -art variieren können.Dieses Festpreis-Modell ist möglich, da der standardisierte und begrenzte Umfang den Aufwand kalkulierbar macht und das berufliche Risiko für den Experten deutlich geringer ist. Die Kosten sind hier eine Investition in eine starke Verhandlungsposition und eine reibungslose private Abwicklung.

Der Versuch, bei einem offiziellen Anlass Geld zu sparen, indem man ein Kurzgutachten anstelle eines erforderlichen Verkehrswertgutachtens in Auftrag gibt, ist ein klassisches Beispiel für eine Milchmädchenrechnung, die am Ende oft zu höheren Gesamtkosten und erheblichen Verzögerungen führt. Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Im Rahmen einer Erbschaft muss der Wert einer Immobilie gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Ein Verkehrswertgutachten würde 4.000 € kosten, ein Kurzgutachten nur 700 €. Der Erbe entscheidet sich für die günstigere Variante. Das Finanzamt wird dieses Kurzgutachten jedoch umgehend zurückweisen, da es kein anerkanntes Dokument zum Nachweis des "niedrigeren gemeinen Werts" ist.Nun ist der Erbe gezwungen, doch noch ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten für 4.000 € erstellen zu lassen. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf 4.700 € (700 € für das unbrauchbare Kurzgutachten plus 4.000 € für das notwendige Verkehrswertgutachten). Zudem hat sich der gesamte Prozess um Wochen oder Monate verzögert, was möglicherweise zu Säumniszuschlägen oder einer Verlängerung eines Rechtsstreits führt. Die anfängliche "Ersparnis" war eine Illusion. Die von Anfang an günstigste und effizienteste Option wäre gewesen, sofort das richtige, wenn auch teurere, Werkzeug für die Aufgabe zu wählen.


VI. Fazit: So treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre Situation


Die Wahl zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten ist keine binäre Entscheidung, sondern eine Einordnung auf einem Spektrum von Bewertungsinstrumenten, die jeweils ihre Berechtigung haben:

  1. Kostenlose Online-Bewertung: Geeignet für eine erste, sehr grobe Preiseinschätzung. Die Genauigkeit ist gering, und es gibt keinerlei rechtliche Relevanz.
  2. Makler-Bewertung: Wird oft im Rahmen eines Verkaufsauftrags angeboten. Kann sehr marktnah sein, ist aber potenziell durch das Interesse am Erhalt des Auftrags beeinflusst.
  3. Kurzgutachten: Der erste Schritt zu einer bezahlten, unabhängigen Expertenbewertung. Es ist das ideale Instrument für private, einvernehmliche Angelegenheiten und Verhandlungen.
  4. Verkehrswertgutachten: Die höchste Stufe der Bewertung. Es ist die alternativlose Wahl für alle offiziellen, rechtlichen und strittigen Anlässe.

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, können Sie sich an der folgenden Checkliste orientieren:

  • Muss das Dokument bei einem Gericht oder einer Behörde (z.B. Finanzamt) vorgelegt werden?
    • Ja? Sie benötigen ausnahmslos ein Verkehrswertgutachten.
  • Befinden Sie sich in einer strittigen Auseinandersetzung (z.B. Scheidung im Streit, Erbstreit)?
    • Ja? Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten, um Ihre Position rechtssicher zu untermauern.
  • Planen Sie einen privaten Immobilienverkauf und möchten eine neutrale Verhandlungsbasis für sich und den Käufer schaffen?
    • Ja? Ein Kurzgutachten ist hierfür die ideale und kosteneffiziente Lösung.
  • Möchten Sie sich lediglich einen Überblick über Ihr Vermögen verschaffen oder eine Immobilie im vollen Einvernehmen mit allen Parteien aufteilen?
    • Ja? Ein Kurzgutachten ist in diesem Fall in der Regel völlig ausreichend.

Letztendlich ist die sorgfältige Abwägung des Verwendungszwecks der Schlüssel zu einer finanziell vernünftigen und rechtlich sicheren Entscheidung. Wer von Anfang an das richtige Gutachten wählt, spart langfristig nicht nur Geld, sondern auch Zeit, Nerven und vermeidet unliebsame Überraschungen.

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